"Venia legendi" ist ein lateinischer Begriff, der in der akademischen Welt verwendet wird, um das Recht zu bezeichnen, Vorlesungen an einer Universität zu halten und Prüfungen abzunehmen. Im deutschen Sprachraum wird oft auch von der "Lehrbefugnis" gesprochen.
Um die venia legendi zu erhalten, muss eine Person in der Regel eine entsprechende akademische Qualifikation, wie ein Doktorat, besitzen und über einen gewissen Zeitraum hinweg Lehrerfahrung gesammelt haben. Die Verleihung der venia legendi erfolgt durch die jeweilige Universität oder Hochschule nach einem bestimmten Verfahren und kann in verschiedenen Fächern oder Disziplinen erworben werden.
Mit der venia legendi wird einem Wissenschaftler offiziell das Recht eingeräumt, eigenständig Lehre zu halten, Prüfungen abzunehmen und Abschlussarbeiten zu betreuen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine akademische Karriere und die Möglichkeit, als Professor oder Dozent an einer Universität tätig zu werden.
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